Versicherungstechnische Angaben
Der Experte für berufliche Vorsorge erstellte im April 2019 ein versicherungstechnisches Gutachten per 31. Dezember 2018. Er stellte fest, dass die per 31. Dezember 2018 vorliegende Unterdeckung konjunktureller Natur ist und auf die starke Baisse der Finanzmärkte, insbesondere im Dezember 2018, zurückzuführen ist. Er beurteilte die finanzielle Lage der Kasse als strukturell fragil, einerseits aufgrund der fehlenden Marge zwischen der erwarteten Rendite der Anlagestrategie und der für die Finanzierung des Vorsorgeplanes erforderlichen Mindestrendite und andererseits wegen deren schwachen Sanierungsfähigkeit.
Aufgrund seiner Überprüfung per 31. Dezember 2018 bestätigte er, dass
- die verwendeten technischen Grundlagen angemessen sind;
- der technische Zinssatz, trotz der Rückstellung der Kosten der Senkung auf 2,25 Prozent, zu hoch ist;
- die Kasse, wegen der vorliegenden Unterdeckung, nicht die Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre reglementarischen Verpflichtungen erfüllen kann;
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den derzeit gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Zudem bestätigte er weiter, dass die vom Stiftungsrat beschlossene unterjährige Verzinsung für das Jahr 2019 auf 0 Prozent angesichts der seit Beginn des Jahres 2019 beobachteten positiven Entwicklung der Vermögensanlagen wirksam ist, um die Unterdeckung per 31. Dezember 2018 zu beheben. Schliesslich empfahl er dem Stiftungsrat, den technischen Zinssatz im Jahr 2019 erneut zu überprüfen und Massnahmen hinsichtlich dessen Senkung zu beschliessen.