Aussichten
Blick aufs Jahr 2023
Anpassungen in der ersten und zweiten Säule (AHV, BVG)
Da der Bundesrat den Koordinationsabzug per 1. Januar 2023 von 25’095 auf 25’725 Franken erhöht, fallen die ab diesem Zeitpunkt durch die Versicherten und ihre Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge etwas niedriger aus. Die Eintrittsschwelle steigt von 21’510 auf 22’050 Franken. Im auslaufenden Leistungsprimat wird der Koordinationsabzug zwar von 28’680 auf 29’400 Franken erhöht, aber der versicherte Lohn bleibt aufgrund des Besitzstandes unverändert. Für Rentenbezüger:innen mit laufenden Überbrückungsrenten ändert sich nichts. Bei Pensionierungen ab 31. Dezember 2022 mit einer Überbrückungsrente ab 1. Januar 2023 gelangte bereits der neue Grenzbetrag von 29'400 Franken (vorher 28'680 Franken) zur Anwendung. Dieser Betrag entspricht der maximalen AHV-Rente 2023. Die Rückzahlungsbeträge von Überbrückungsrenten werden gemäss Vorsorgereglement (Ziffer 4 im Anhang A) ermittelt. Die versicherungstechnischen Faktoren bleiben hingegen unverändert.
Totalrevidiertes Schweizer Datenschutzgesetz
Nachdem die EU das europäische, auch für EWR-Staaten gültige, Datenschutzgesetz (DSGVO) 2018 einführte, wird auch die Schweiz ihr vollständig revidiertes Datenschutzgesetz (nDSG) am 1. September 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft setzen. Dies wird ebenfalls Auswirkungen auf den Umgang von PK-Daten haben, auch wenn Pensionskassen schon seit jeher verpflichtet sind, sorgfältig mit sensiblen Daten umzugehen.
Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)
Am 17. März 2023 verabschiedete das Parlament eine weitgehende Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Diese sieht vor, den BVG-Mindestumwandlungssatz von gegenwärtig 6,8 auf neu 6 Prozent zu senken. Damit wird die Umverteilung von den jüngeren zu den älteren Versicherten reduziert. Um den unmittelbaren Leistungseinbussen entgegenzuwirken, soll einerseits das Sparen erhöht werden und andererseits sind umfangreiche Übergangmassnahmen für die ersten 15 Jahrgänge vorgesehen. Zudem wird das BVG modernisiert, indem der Koordinationsabzug neu prozentual festgelegt und die Eintrittsschwelle gesenkt werden. Gewerkschaften und linke Parteien haben ein Referendum angekündigt und die entsprechende Volkabstimmung wird voraussichtlich im März 2024 stattfinden.
Onlineanmeldung Beratungstermine
Die Geschäftsstelle plant im Laufe des Jahres die Einführung eines neuen Anmeldetools für Beratungstermine. Versicherte können dann direkt über das SAP-Portal Termine für virtuelle Beratungsgespräche buchen.
Erweiterung des PKS-Auftrittes um die vierte Landessprache
Um allen Sprachregionen der Versicherten gerecht zu werden, hat die PKS die Byline ihres Logos um eine vierte Zeile, und zwar in Rätoromanisch, erweitert. Ebenso hat sie die Fusszeile im Jahresbericht 2022, auf der Website, im Newsletter, am Gebäude an der Schwarztorstrasse 21 usw. mit «Cassa da pensiun SRG SSR» ergänzt. Die Umsetzung in Briefschaften und Dokumenten braucht etwas mehr Zeit. Die Kommunikation der PKS wird weiterhin in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erfolgen.