Geschäftsverlauf auf Ebene Stiftungsrat
Rückblick aufs Geschäftsjahr 2022
Wie gewohnt tagte der Stiftungsrat viermal im Jahr intensiv. An der Mai-Sitzung genehmigte er zuerst den Jahresabschluss 2021 und nahm anschliessend die Risiko- und Sanierungsfähigkeit genauer unter die Lupe. Bei dieser Analyse wird überprüft, inwieweit sich eine Pensionskasse im Falle einer Unterdeckung unter Einbezug der üblichen Massnahmen sanieren kann. Bei der PKS ist die Sanierungsfähigkeit aufgrund der hohen Anteil Rentenverpflichtungen eingeschränkt. Sie hat sich dank der Anpassung der technischen Parameter in den letzten Jahren jedoch verbessert.
Der Sommer-Workshop im Juni konnte nach zwei Pandemiejahren wieder in einem persönlichen Rahmen stattfinden. Im Zentrum der Diskussionen im jurassischen Pruntrut standen die letzten Entwicklungen an den Anlagemärkten sowie die Inflation und deren Auswirkungen auf die PKS. Die Pensionskassenlandschaft in der Schweiz hat viele Jahre darunter gelitten, dass im System eine Inflation berücksichtigt wurde, die es nicht gegeben hat. Wenn in den Leistungen eine Inflation berücksichtigt ist, die nicht eintritt, dann fehlen Anlageerträge. Gesamthaft betrachtet stellt die Inflation jedoch kein existenzgefährdendes Problem für Pensionskassen dar.
Der Experte für berufliche Vorsorgen präsentierte am Sommer-Workshop die von der PKS in Auftrag gegebene Vergleichsstudie über ihre Leistungen und deren Finanzierung. Die Vergleichsgruppe bestand neben der PKS aus fünf weiteren, eher grösseren, Pensionskassen. Erkenntnisse daraus:
- Das Niveau der Altersleistung liegt bei der PKS im Allgemeinen bei der ordentlichen Pensionierung leicht unter dem Median der Vergleichsgruppe. Dank der teilweise quersubventionierten Überbrückungsrente schneidet die PKS im vorzeitigen Pensionierungsalter leicht über dem Median ab.
- Durch die stärkere Kapitalisierung in den jungen Altersklassen ist der Beitragsprimat Plan B unter Berücksichtigung einer vollständigen Beitragsdauer leicht besser. Allerdings kommen 45 Jahre dauernde Karrieren in diesem Plan praktisch nie vor.
- Die Risikoleistungen der PKS liegen auf dem Niveau, welches dem Median der Vergleichsgruppe entspricht oder sogar zum Teil etwas darüber.
- Die Aufteilung der Finanzierung ist mit den anderen teilnehmenden Kassen vergleichbar, auch wenn der Arbeitgeberanteil im Beitragsprimat Plan A im Verhältnis etwas höher ist.
An seiner September-Sitzung beschloss der Stiftungsrat auf Antrag der Anlagekommission die Anlagestrategie anzupassen. Hypotheken (Kollektivanlagen) werden seither als eigene Sparte anstatt als Untersparte der Obligationen in Schweizer Franken behandelt. Die drei Mandate Renaissance Evergreen, Swiss Entrepreneurs Fund (SEF) und Wachstumsfonds von Swisscanto Invest werden als separate Anlagekategorie Private Equity geführt, statt wie bisher unter den Opportunistischen Anlagen. Die Quote für ILS wurde von vier auf fünf Prozent erhöht. Die Anlageklasse Obligationen Emerging Markets wurde aufgehoben und die bisherige Quote von drei Prozent in die Kategorie Aktien Global umgeschichtet. Vom Einstieg in die Anlagekategorie Infrastruktur sahen die Anlagekommission und der Stiftungsrat zu diesem Zeitpunkt ab.
Für Versicherte ist wegen der Zinsbeschlüsse durch den Stiftungsrat die Sitzung im Dezember wichtig. Der Stiftungsrat gewährte trotz schlechter Performance und Unterdeckung eine Verzinsung von einem Prozent auf den Altersguthaben der Aktivversicherten. Dieser Zinssatz gilt auch für das Zusatzkonto und das VP-Konto. Finanziert wird die Zinsgutschrift mit einer bestehenden Rückstellung, welche sich neutral auf den Deckungsgrad auswirken wird. Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2023 kann die PKS keinen Zins gewähren. Für eine freiwillige Anpassung der laufenden Renten fehlen der PKS die finanziellen Mittel.
An derselben Sitzung wurde die absehbare finanzielle Lage für den Jahresabschluss 2022 angegangen. Der Experte für beruflichen Vorsorge hat die voraussichtliche Unterdeckung per 31. Dezember 2022 als gering eingestuft. Vorsorglich hat die Arbeitgeberin SRG 35 Millionen Franken in Form einer Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht in die PKS einbezahlt. Mit dieser finanziellen Massnahme wird der Deckungsgrad um rund einen Prozentpunkt angehoben. Dank der Einlage wird ein tiefgreifendes Sanierungspaket wie Minderverzinsung, Sanierungsbeiträge oder Leistungskürzungen vorübergehend vermieden. Aufgrund der kürzlichen Zinserhöhungen durch Zentralbanken weltweit geht der Stiftungsrat von erwarteten Renditen aus, welche die Unterdeckung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen vermögen.
Neue Zusammensetzung der Gremien
Neun der bisher zehn Stiftungsratsmitglieder wurden an der Dezember-Sitzung für die nächste vierjährige Amtsperiode bestätigt. Klaus Bonanomi, welcher den Stiftungsrat als Arbeitnehmervertreter seit 2015 unterstützte, trat nicht mehr zur Wiederwahl an. Als neues Mitglied wurde Corinne Bachmann gewählt. Der HR-Leiter der SRG, Piero Cereghetti, wurde zum dritten Mal zum Präsidenten der PKS ernannt. Die Besetzung der Anlagekommission, die weiterhin von Alex Ziegler präsidiert wird, bleibt unverändert.
Auswirkungen der AHV-Reform
Am 25. September 2022 nahmen das Volk und die Stände die Reform AHV 21 an. Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWSt) leicht erhöht. Die Reform wird voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bei der SRG sowie bei der umhüllenden Pensionskasse PKS galt das Rentenalter 65 schon vor der Reform für Frauen wie Männer. Der Experte für berufliche Vorsorge informierte den Stiftungsrat an der Dezember-Sitzung über relevante Aspekte der AHV-Reform wie zum Beispiel die Anzahl Schritte für eine Teilpensionierung mit Kapitalbezug und die Dauer der Überbrückungsrente für Frauen. Die Geschäftsstelle wurde beauftragt, konkrete Anpassungsvorschläge zu erarbeiten.