Schattenrechnung gemäss BVG
Vorsorgeeinrichtungen berechnen die Leistungsansprüche der versicherten Personen einerseits gemäss ihrem eigenen Vorsorgereglement und andererseits gemäss den gesetzlichen Mindestanforderungen (BVG). Mit dieser sogenannten Schattenrechnung belegen Vorsorgerichtungen, dass sie die Mindeststandards des BVG in jeder Hinsicht einhalten.
Securities Lending
Darlehensmässige Übertragung von bestimmten Wertpapieren vom Leiher (Lender) an den Borger (Borrower)
Sicherheitsfonds
Der Sicherheitsfonds stellt die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sowie die gesetzlichen Leistungen im Falle von vergessenen Guthaben liquidierter Vorsorgeeinrichtungen sicher. Zudem richtet der Fonds Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen aus, deren angeschlossenen Arbeitgeber eine ungünstige Altersstruktur aufweisen.