Geschäftsverlauf auf Ebene Stiftungsrat
Rückblick aufs Geschäftsjahr 2025
Der Stiftungsrat kam vier Mal im Jahr 2025 zusammen. An seiner ersten Sitzung im April genehmigte er die Jahresrechnung 2024 mit einer Performance von 8,6 Prozent und einem Deckungsgrad von 107 Prozent.
Im Juni führte der Stiftungsrat zusammen mit den Mitgliedern der Anlagekommission seinen traditionellen Sommer-Workshop durch – dieses Mal beim SRF in Basel. Erstmals als Nachfolger von Beat Grossenbacher mit dabei war Thomas Egger, seit 1. Juni 2025 Konzernfinanzleiter der SRG SSR. Thematischer Schwerpunkt des Workshops war die geplante Flexibilisierung der Rentenmodelle. Für den Erfahrungsaustausch wurden Jean Netzer, Experte für berufliche Vorsorge bei Aon Schweiz AG, und Eliane Albisser, Geschäftsführerin des PK-Netz eingeladen. Nach einer angeregten Diskussion beauftragte der Stiftungsrat die Geschäftsführung mit der Ausarbeitung von kostenneutralen Optionen. Die Absicht des Stiftungsrates ist es, mit zusätzlichen Rentenmodellen, die Rente attraktiver zu gestalten und eine noch flexiblere Pensionierung als heute zu ermöglichen.
An der Sitzung vom 20. August sprach er sich deshalb für die Einführung folgender zwei Modelle aus:
- Das erste Modell ermöglicht es neuen Altersrentner:innen, die Höhe der mitversicherten Ehegatten- und Lebenspartnerrente aus drei Varianten zu wählen: Neben dem bisherigen Satz von zwei Dritteln (66,67 Prozent) werden inskünftig auch Sätze von 0 Prozent (sprich keine Ehegatten-/Lebenspartnerrente) und von 100 Prozent (sprich Ehegatten-/Lebenspartnerrente gleich hoch wie die Altersrente) angeboten.
- Das zweite Modell – mit dem ersten kombinierbar – sieht die Möglichkeit vor, sich für eine Kapitalrückzahlung in Form einer Abfindung an die Hinterbliebenen zu entscheiden. Und zwar dann, wenn die versicherte Person während der ersten 15 Jahre des Rentenbezugs sterben sollte. Diese Option, die mit einer Senkung des Umwandlungssatzes einhergeht, ist unabhängig von der Gewährung einer Rente für den überlebenden Ehepartner oder die überlebende Ehepartnerin.
An der Sitzung im Dezember 2025 legte der Stiftungsrat die letzten Details für die beiden neuen Rentenmodelle fest. Die Einführung per 1. Januar 2027 erfordert voraussichtlich nur geringfügige Anpassungen im aktuellen Verwaltungssystem.
Aufgrund des guten Jahresergebnisses beschloss der Stiftungsrat eine ganzjährige Verzinsung von 3,5 Prozent auf den Altersguthaben der Aktivversicherten sowie eine freiwillige, ab Februar 2026 wirksame Erhöhung der laufenden Renten um 1,5 Prozent.
Wahl neue Revisionsgesellschaft
Nach sechs Jahren mit der BDO AG beschloss der Stiftungsrat, das Revisionsmandat neu auszuschreiben. An der Sitzung im Mai 2025 wählte der Stiftungsrat die Ernst & Young AG aus Bern als neue Revisionsstelle für die PKS aus.
