Verwaltungskosten
Im Sinne einer grösstmöglichen Transparenz legen wir die Kosten offen:
Offenlegung von Vergütungen der Gremien und der Geschäftsführung
Die PKS informiert transparent über die Honorare, welche die Stiftungsrats- und Anlagekommissionsmitglieder beziehen, sowie über die Gesamtentlohnung der Geschäftsführung. Stiftungsrats- und Anlagekommissionsmitglieder haben Anspruch auf eine Sitzungspauschale von 500 Franken zuzüglich der tatsächlichen Spesen gemäss SRG-Spesenreglement. Der Stiftungsratspräsident erhält eine Jahrespauschale von 7500 Franken. Es werden keine weiteren Barabgeltungen vorgenommen. Im Jahr 2025 fanden vier Stiftungsratssitzungen sowie elf Anlagekommissionssitzungen statt.
Die Geschäftsführung der PKS besteht aus zwei Personen, genauer gesagt aus 160 Stellenprozenten (unverändert gegenüber dem Vorjahr). Für das Jahr 2025 bekam sie eine Gesamtvergütung von 346’000 Franken (im Vorjahr 345’000 Franken).
Der Kasse ist es ein Anliegen, dass sich ihre Gremiumsmitglieder fachlich weiterbilden. Die Ausbildungskosten übernimmt die PKS.
Vermögensverwaltungskosten
Die Vermögensverwaltungskosten belaufen sich wie schon im Vorjahr auf 11,4 Millionen Franken. Sie machen 0,28 Prozent – gegenüber 0,3 Prozent im Vorjahr – des Anlagevermögens aus. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf das gestiegene Anlagevolumen zurückzuführen. Zudem konnten leicht zu hoch abgegrenzte Stempelsteuerrückstellungen aufgelöst werden, was sich auf die Jahresrechnung 2025 einmalig positiv ausgewirkt.
Das Vermögensportfolio der PKS besteht nur aus Titeln, deren Verwaltungskosten gemäss der Richtlinie der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) als transparent gelten. Die Kostentransparenzquote liegt somit bei 100 Prozent.
