Glossar

Kapitaldeckungsverfahren

Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Vorsorgeleistungen planmässig vorfinanziert. Man geht vom Grundsatz aus, dass jede Generation die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst bildet. Sämtliche laufenden und anwartschaftlichen Ansprüche sind deshalb durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.

Im Gegensatz zum Umlageverfahren, nach dem zum Beispiel die AHV finanziert wird. Dabei werden die Rentenleistungen aus den Beiträgen der aktiven Versicherten beglichen. 

Koordinationsabzug

Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil des Jahreslohns bereits genügend bei der AHV versichert ist. Bei der PKS beträgt der Koordinationsabzug 28 440 Franken im Leistungsprimat und 24 885 Franken im Beitragsprimat Plan A (zutreffend für die Jahre 2019 und 2020). Für teilzeitbeschäftigte Versicherte wird der Koordinationsbetrag dem Beschäftigungsgrad entsprechend angepasst. Für Versicherte im Beitragsprimat Plan B (Stundenlohn) gibt es keinen Koordinationsabzug.