Geschäftsverlauf auf Ebene Stiftungsrat
Rückblick aufs Geschäftsjahr 2019
Der Stiftungsrat tagte Anfang Mai 2019 zum ersten Mal in seiner neuen Zusammensetzung. Der Rat brachte gleich die Unterdeckung der Pensionskasse zum Jahresabschluss 2018 zur Sprache, auch wenn die Performance Ende März 2019 schon wieder bei 6,2 Prozent lag und dadurch ein Deckungsgrad von rund 103 Prozent ausgewiesen wurde.
Der traditionelle Sommer-Workshop fand zusammen mit den Mitgliedern der Anlagekommission in Solothurn statt. Dort genehmigte der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2018 und setzte sich mit der Anlagestrategie, mit Todesfallleistungen und technischen Parametern auseinander.
In der September-Sitzung vertiefte der Stiftungsrat die Themen aus dem Sommer-Workshop. Ausserdem zeigte die Arbeitsgruppe «Technische Parameter» ihre Erkenntnisse auf. Da die SRG SSR ab 2020 das Angebot der Kadervorsorge Gemini aus Spargründen aufhebt, genehmigte der Stiftungsrat die kollektive Überführung in die PKS und hiess einzelne Anpassungen diesbezüglich im Vorsorgereglement gut.
Aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus beschloss der Stiftungsrat an seiner Endjahressitzung 2019 auf Empfehlung seines Experten ein Massnahmenpaket: Per 31. Dezember 2020 wird der technische Zinssatz von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. In der Folge wird der reglementarische Umwandlungssatz im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 von 5,35 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Um die Auswirkungen auf künftige Renten teilweise abzufedern, erhalten alle Aktivversicherten im Beitragsprimat am 1. Januar 2021 ihrem Altersguthaben einen jahrgangsabhängigen Betrag gutgeschrieben. In dieser Sitzung legte der Stiftungsrat Leistungsverbesserungen im Todesfall fest: Seit 1. Januar 2020 richtet die PKS beim Ableben eines Aktivversicherten – unabhängig von weiteren Leistungen – ein Todesfallkapital aus. Anspruchs-berechtigt für das Todesfallkapital bleiben nach wie vor der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder.
Verzinsung der Altersguthaben 2019 im Beitragsprimat: zwei Prozent
Der Stiftungsrat legte in seiner Endjahressitzung die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2019 bei zwei Prozent fest. Das BVG-Minimum lag bei einem Prozent. Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2020 wird ein Satz von einem Prozent angewendet.
Keine Anpassung der laufenden Renten
Die laufenden Renten wurden per 1. Januar 2020 nicht angepasst. Einerseits erfordert die Senkung des technischen Zinssatzes eine erhebliche Aufwertung der Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger zulasten der PKS. Andererseits verfügt die PKS weiterhin nicht über die finanziellen Mittel für eine freiwillige Leistungsverbesserung.