Versicherungstechnische Angaben
Der Experte für berufliche Vorsorge erstellte im April 2020 ein versicherungstechnisches Gutachten per 31. Dezember 2019. Aufgrund seiner Überprüfung per 31. Dezember 2019 bestätigte er, dass
- die verwendeten technischen Grundlagen angemessen sind;
- der technische Zinssatz, trotz der Rückstellung der Kosten der Senkung auf 1,75 Prozent, hoch ist;
- die Kasse die Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre reglementarischen Verpflichtungen erfüllen kann;
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den derzeit gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Allerdings betonte der Experte, dass die für die Verzinsung und Bildung der Vorsorgekapitalien erforderliche Mindestrendite in einer Bandbreite von 1,7 bis 2,0 Prozent liegt. Sollte die Rendite der Vermögensanlagen in den nächsten Jahren diesen Wert im Durchschnitt nicht erreichen, ist mit einer Verschlechterung der finanziellen Lage zu rechnen. Nach wie vor erachtet der Experte die Sanierungsfähigkeit der PKS als sehr eingeschränkt: Rund zwei Drittel der Vorsorgeverpflichtungen (Rentenbezüger und Übergangsgeneration Leistungsprimat) sind weiterhin an den technischen Zinssatz gebunden.