Verwaltungskosten
Im Sinne einer grösstmöglichen Transparenz legen wir die Kosten offen:

Offenlegung von Vergütungen der Gremien und der Geschäftsführung
Die PKS informiert transparent über die Honorare, welche die Stiftungsrats- und Anlagekommissionsmitglieder beziehen, sowie über die Gesamtentlohnung der Geschäftsführung. Stiftungsrats- und Anlagekommissionsmitglieder haben Anspruch auf eine Sitzungspauschale von 500 Franken zuzüglich der tatsächlichen Spesen gemäss SRG-Spesenreglement. Der Stiftungsratspräsident erhält eine Jahrespauschale von 7500 Franken. Es werden keine weiteren Barabgeltungen vorgenommen. Im Jahr 2024 fanden vier Stiftungsratssitzungen sowie elf Anlagekommissionssitzungen statt.
Die Geschäftsführung der PKS besteht aus zwei Personen, genauer gesagt aus 160 Stellenprozenten (unverändert gegenüber dem Vorjahr). Für das Jahr 2024 bekam sie eine Gesamtvergütung von 345’000 Franken (im Vorjahr 350’000 Franken).
Der Kasse ist es ein Anliegen, dass sich ihre Gremiumsmitglieder fachlich weiterbilden. Die Ausbildungskosten übernimmt die PKS.

Vermögensverwaltungskosten
Die Vermögensverwaltungskosten belaufen sich auf 11,4 Millionen Franken (im Vorjahr 9,6 Millionen Franken). Sie machen 0,3 Prozent des Anlagevermögens aus (im Vorjahr 0,27 Prozent). Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr ist einerseits auf das grössere Volumen und andererseits auf höhere Stempelabgaben (650’000 Franken, Vorjahr 170’000 Franken) zurückzuführen. Letzteres resultiert aus einer wichtigen Umschichtung im Obligationenbereich und kann als Einmaleffekt betrachtet werden.
Das Vermögensportfolio der PKS besteht nur aus Titeln, deren Verwaltungskosten gemäss der Richtlinie der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) als transparent gelten. Die Kostentransparenzquote liegt somit bei 100 Prozent.