Geschäftsverlauf auf Ebene Stiftungsrat
Rückblick aufs Geschäftsjahr 2024
Der Stiftungsrat kam vier Mal im Jahr 2024 zusammen. An seiner ersten Sitzung im April genehmigte er die Jahresrechnung 2023 mit einer Performance von 8,1 Prozent und einem Deckungsgrad von 101,8 Prozent.
Ende 2022 befand sich die PKS wegen Marktverwerfungen in einer geringen Unterdeckung. Als Unterstützungsmassnahme zahlte die Arbeitgeberin SRG SSR 35 Millionen Franken in Form einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht in die PKS ein. Dank dieser Einlage und der günstigen Entwicklung der Finanzmärkte konnte die Deckungslücke bereits Ende 2023 beseitigt werden, ohne dass einschneidende Sanierungsschritte durch die PKS erforderlich wurden. Der Verwendungsverzicht auf die Arbeitgeberbeitragsreserve wurde demzufolge aufgehoben.
Im Juni führte der Stiftungsrat zusammen mit den Mitgliedern der Anlagekommission seinen traditionellen Sommer-Workshop durch. Im Zentrum der Diskussionen bei RTR in Chur standen zwei Themen:
Ablaufendes Leistungsprimat: Abschlussarbeiten
Bei der Einführung des Beitragsprimates am 1. Januar 2014 blieben die Jahrgänge 1949 bis 1959 im Leistungsprimat, was die Rückstellungspolitik der PKS in der vergangenen Dekade stark geprägt hatte. Die letzten Vertreter:innen dieser Übergangsgeneration gingen bis Ende 2024 in Pension. Deshalb erläuterte der Experte für beruflichen Vorsorge am Sommer-Workshop die notwendigen Anpassungen im Reglement über die Vorsorgeverpflichtungen, die per 1. Januar 2025 umgesetzt wurden. Zudem stellte die Geschäftsstelle die Entwicklungsoptionen hinsichtlich des Zusatzkontos vor.
Gastvortrag über Rentenmodelle
Als Gast hielt Thomas Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK), ein Referat über die von der BVK angebotenen Rentenmodelle. Bei dieser Pensionskasse ist es neben der üblichen Renten- oder Kapitaloption möglich, die Höhe der anwartschaftlichen Ehegattenrente zu wählen. Zudem können sich die Neurentner:innen zu einem Rentenmodell entschliessen, bei dem sie bei Rentenbeginn von einer höheren Rente profitieren, die sich bis zum 75. Altersjahr schrittweise reduziert und ab diesem Alter konstant bleibt.
An der Dezember-Sitzung befasste sich der Stiftungsrat mit den jährlichen Zinsentscheiden. Da fast alle Anlageklassen und übers ganze Jahr hinweg ansehnliche Renditen abwarfen, konnte der Stiftungsrat eine Verzinsung von drei Prozent auf den Altersguthaben 2024 gewähren. Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2025 gewährt die PKS einen Zins von 1,25 Prozent. Da die PKS allerdings weder freie Mittel noch genügend Reserven aufweist, musste der Stiftungsrat von einer freiwilligen Anpassung der laufenden Renten absehen.
Die Kommunikationsverantwortliche zeigte an dieser Sitzung dem Stiftungsrat auf, wie ein Nachhaltigkeitsbericht und ESG-Reporting aussehen könnten. Dabei stützte sie sich auf die vom Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP empfohlenen Kennzahlen und die Dienstleistungen von Ethos, einer schweizerischen Stiftung für nachhaltige Entwicklung. Die PKS berichtet seit 2018 in ihrem Jahresbericht über die Entwicklung der Nachhaltigkeit in ihrer Anlagetätigkeit, nahm u.a. an den bisherigen PACTA-Klimatests des BAFU teil und veröffentlichte 2024 ihre Nachhaltigkeitspolitik. Ziel ist es, Mitte 2025 den ersten möglichst umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.
Am Schluss dieser Sitzung ernannte der Stiftungsrat den bisherigen Vize-Präsidenten Tobias Bossard per 1. Januar 2025 zum Präsidenten, während der bisherige Präsident, Piero Cereghetti, die Rolle des Vize-Präsidenten übernimmt. Erstmals in der Geschichte wird ein Arbeitnehmervertreter Präsident. Ein solcher Rollenwechsel soll künftig regelmässig erfolgen.
Volksabstimmung über BVG-Revision
Das Parlament hatte im Juni 2023 die BVG-Revision verabschiedet, worauf Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Das Schweizer Volk lehnte die BVG-Reform am 22. September 2024 ab. Als stark umhüllende Pensionskasse wäre die PKS von der Reform wenig berührt gewesen und hätte ihren Vorsorgeplan kaum anpassen müssen.
Änderungen in der 2. Säule (BVG)
Der Bundesrat erhöhte in der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Koordinationsabzug um 735 Franken, welcher seit 2025 26’460 Franken beträgt. Die Eintrittsschwelle liegt nun bei 22'680 Franken (2024: 22'050 Franken). Bei Aktivversicherten im Beitragsprimat Vorsorgeplan A führte die Erhöhung des Koordinationsabzuges zu einer automatischen Senkung des beitragspflichtigen Lohnes per 1. Januar 2025. Dadurch reduzierten sich auch die Beiträge, welche das Personal und die Arbeitgeberinnen leisten.