Glossar

Versicherter Lohn (Leistungsprimat)

Versichert ist der Lohn abzüglich Koordinationsabzug. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Im Leistungsprimat beträgt der obere Grenzbetrag des versicherten Lohnes im Kernplan 157'740 Franken, was der 5,5-fachen maximalen AHV-Rente entspricht. Der Teil, welcher über dem Jahreseinkommen von 186'420 Franken (157'740 Franken plus 28'680 Franken) liegt, ist im Zusatzkonto versichert.

Für Versicherte im Beitragsprimat, siehe beitragspflichtiger Lohn.

VP-Konto

Aktivversicherte können bei der PKS ein zusätzliches Sparkonto eröffnen, mit dem die Renteneinbusse infolge vorzeitiger Pensionierung (VP) ausgeglichen werden kann.