Aussichten
Blick aufs Jahr 2024
Übergangsgeneration im Leistungsprimat geht in Rente
Im Rahmen einer Urabstimmung 2013 sprachen sich die Versicherten für einen Primatwechsel aus, und zwar ab 1. Januar 2014 vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Ende 2024 werden nun die letzten Personen, welche noch im Leistungsprimat versichert sind, pensioniert. Dadurch geht die Ära des Leistungsprimats zu Ende. Fortan sind alle Mitarbeiter:innen der SRG sowie der an der PKS angeschlossenen Arbeitgeber im Beitragsprimat versichert.
Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)
Am 17. März 2023 verabschiedete das Parlament eine weitgehende Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Diese sieht vor, den BVG-Mindestumwandlungssatz von gegenwärtig 6,8 auf neu 6 Prozent zu senken. Damit wird die Umverteilung von den jüngeren zu den älteren Versicherten reduziert. Um den unmittelbaren Leistungseinbussen entgegenzuwirken, soll einerseits das Sparen erhöht werden und andererseits sind umfangreiche Übergangmassnahmen für die ersten 15 Jahrgänge vorgesehen. Zudem wird das BVG modernisiert, indem der Koordinationsabzug neu prozentual festgelegt und die Eintrittsschwelle gesenkt werden. Gewerkschaften und linke Parteien haben erfolgreich das Referendum ergriffen – und die entsprechende Volkabstimmung wird voraussichtlich im September 2024 stattfinden. Die Geschäftsstelle wird zu gegebener Zeit über die möglichen Folgen der Reform für die PKS und deren Versicherten informieren.