Versicherungstechnische Angaben
Der Experte für berufliche Vorsorge erstellte im April 2023 ein versicherungstechnisches Gutachten per 31. Dezember 2022. Aufgrund seiner Überprüfung und der damals vorliegenden Unterdeckung per Bilanzstichtag bestätigte er, dass
- die verwendeten technischen Grundlagen, der technische Zinssatz von 1,5 Prozent und der Zielwert der Wertschwankungsreserve angemessen sind;
- die PKS nicht die Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre reglementarischen Verpflichtungen erfüllen kann;
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den derzeit gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Betreffend die finanzielle Lage bestätigte er, dass die im Dezember 2022 getroffenen Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung:
- den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen;
- gerechtfertigt sind;
- dem Grad der Unterdeckung angemessen sind und
- geeignet sind, um die Unterdeckung in weniger als fünf bis sieben Jahren zu beheben.
In der Zwischenzeit konnte die Unterdeckung vollständig beseitigt werden.