Aussichten
Blick aufs Jahr 2021
Neue BVG-Verordnungen ab 1. Januar 2021
- Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24'885 auf 25'095 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'330 auf 21'510 Franken. - Art. 47a BVG: Freiwillige Weiterversicherung nach dem 58. Altersjahr
Der neue Artikel 47a im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ermöglicht allen BVG-Versicherten die freiwillige Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach dem 58. Altersjahr. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber aufgelöst wurde. Bislang konnte der Stiftungsrat der PKS gemäss Reglement (Artikel 7, Absatz 3) in Härtefällen einer freiwilligen Weiterführung der Mitgliedschaft nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Künftig braucht es dafür keine Zustimmung des Stiftungsrates mehr und es werden auch keine Verwaltungskosten mehr in Rechnung gestellt, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Auftragsvergabe ALM-Studie 2021
Der Gesetzgeber verlangt von Pensionskassen, dass sie die Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung periodisch überprüfen. Dies geschieht im Rahmen einer ALM-Studie, die 2021 wieder fällig und in Auftrag gegeben wird. Das Ziel einer solchen Standortbestimmung ist die Festlegung einer Anlagestrategie, welche auf die Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse, der Destinatär*innen und der Beitragszahler*innen abgestimmt ist. Gleichzeitig sollen auch die Chancen und Risiken der gewählten Anlagestrategie aufgezeigt werden.
Biometrische Grundlagen BVG 2020
Die Berechnungen der Vorsorgeverpflichtungen basieren auf sogenannten biometrischen Grundlagen, also beispielsweise der Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden oder im Todesfall Hinterlassene zu haben. Alle fünf Jahre erscheint eine neue Generation biometrischer Grundlagen, zuletzt im Dezember 2020. Im Jahr 2021 wird die Geschäftsstelle mit Hilfe des Experten für beruflichen Vorsorge die Auswirkungen der neuesten Erkenntnisse auf die PKS analysieren.
Neue App «Jährliches Altersguthaben» im SAP-Portal
Neben dem monatlichen Altersguthaben können ab 2021 Aktivversicherte mit Zugang zum SAP-Portal der SRG SSR auch das jährliche Altersguthaben abrufen. Darauf werden die Anfangs- und Schlusssalden sowie die Zu- und Abgänge während des entsprechenden Jahres ausgewiesen.
Projekt Einführung der elektronischen Unterschrift
Im Rahmen der Digitalisierung der Arbeitsprozesse strebt die Geschäftsstelle eine Umstellung auf die elektronische Unterschrift an. Im Laufe des Jahres 2021 prüft sie unterschiedliche Lösungen.